VERHINDERUNGS-
PFLEGE
Ersatz- oder Verhinderungspflege
Wenn Sie selbst ein Familienmitglied, Bekannten oder Nachbarn pflegen, dann brauchen auch Sie von Zeit zu Zeit mal eine Auszeit! Damit die Pflege, in der Zeit in der Sie verhindert sind, auch weitergesichert bleibt, bieten wir Ihnen im Rahmen der Verhinderungspflege, stundenweise eine Ersatzpflege an.
Hierfür gewährt der Gesetzgeber einen jährlichen Anspruch von bis zu 6 Wochen. Die jährliche Kostenübernahme dafür beträgt zurzeit 1.612 Euro.
Haben Sie Fragen? Wir beraten und unterstützen Sie gern!